Hauskauf

Der Erwerb von Immobilien ist für Ausländer in Italien uneingeschränkt möglich.


Verträge über italienische Immobilien unterliegen grundsätzlich dem italienischen Recht. Da das italienische Immobilienrecht vom deutschen abweicht und es meist um bedeutende Investitionen geht, sollten die Vertragsparteien genau wissen, was sie unterschreiben.


Der Erwerb der Immobilie in Italien:


alle Verträge und Unterlagen erhalten Sie von uns sowohl in deutscher, als auch in italienischer Sprache.


Im Gegensatz zu Deutschland, wo Kaufverträge für Immobilien zu ihrer Wirksamkeit zwingend der notariellen Form bedürfen, reicht in Italien bereits die einfache Schriftform für einen rechtsgültigen Vertrag aus. Der Erwerber einer Immobilie sollte also genau darauf achten, welche rechtliche Wirkung ein Schriftstück entfaltet, welches er unterzeichnet.


Der Erwerb einer Immobilie in Italien kann sich folgendermassen gestalten:


• Abgabe eines Kaufangebots (proposta di acquisto) - Abschluss des Vorvertrages (compromesso):


Ein gegenseitiges Versprechen - der Compromesso


Der wesentlichste Unterschied liegt in dem Vorvertrag, dem sogenannten Compromesso. Durch ihn, nicht durch den Notarvertrag, kommt das Geschäft rechtsgültig zustande. Er hat mit einem Kompromiss nichts zu tun, auch wenn es so klingt. Promettere heißt im Italienischen versprechen, und das Präfix com hat hier die Bedeutung gegenseitig. Das heißt, die Vertragspartner versprechen einander etwas: Der Verkäufer verspricht, die Immobilie wie besichtigt zu verkaufen, und der Käufer, dafür in einer bestimmten Frist den vereinbarten Preis zu bezahlen.